Muss der Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befragt werden?Mitbestimmung im Sinne des §102 BetrVG auch bei
Auflösungsverträgen?
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Beteiligung des Betriebsrates bei Auflösungsverträgen?
Muss der Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befragt werden?
Mitbestimmung im Sinne des §102 BetrVG auch bei AUflösungsverträgen?