Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Zusammenarbeit zwischen Arbeitgber und Betriebsrat

Folgende Fragen werden im Video beantwortet:

  • Was ist vertrauensvolle Zusammenarbeit?
  • Wie müssen Arbeitgeber und Betriebsrat miteinander umgehen?
  • Was ist ein Monatsgespräch?
  • Wer nimmt am Monatsgespräch teil?
  • Darf ich als Betriebsrat zum Streik aufrufen?
  • Darf ich als Betriebsrat weiterhin als Gewerkschaftsmitglied aktiv sein?
  • Was ist mit, "der Betriebsrat arbeitet zum Wohl des Betriebes", gemeint?

Videos im zusammenhang

Darf der Betriebsrat seinen Arbeitgeber verklagen?
Warum Betriebsrat
Aufgaben des Betriebsrates

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Vertrauensvolle Zusammenarbeit
 Arbeitgeber und Betriebsrat sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
 Verhandlungen mit ernstem Willen zur Einigung zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes.
 Das Wohl des Betriebes ist leider nicht immer das Wohl der Arbeitnehmer.
 Kein Kompromisszwang, weder für Arbeitgeber noch für Betriebsrat.
 Betriebsrat kann Monatsgespräch verlangen.(Pflichtverletzung durch Arbeitgeber)
 Monatsgespräch muss mit dem gesamten Betriebsrat geführt werden. (Übertragung der Aufgabe auf Betriebsausschuss möglich)
 Arbeitgeber kann sich durch maßgebliche Person vertreten lassen (Person mit Fachkompetenz und Entscheidungskompetenz)
 Keine politische, gewerkschaftliche Betätigung bei der Ausführung des Amtes als Betriebsrat. (deutlich machen welche Mütze man gerade auf hat, Betriebsrat oder Gewerkschafter)
 Streik ist das Arbeitskampfmittel der Gewerkschaften, nicht des Betriebsrates.
 Kämpfen, also streiken wäre keine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
PPvertrauensvolle Zusammenarbeit.pdf
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