Inhalte von YouTube werden aufgrund deiner Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Akzeptiere die funktionellen Cookies im Cookie-Banner, um den Cookie-Richtlinien von YouTube zuzustimmen und den Inhalt anzusehen.
Wer darf an der Betriebsratssitzung teilnehmen?
Betriebsratsmitglieder (vertreten durch Ersatzmitglieder) §29(2) BetrVG
Jugend- u. Auszubildendenvertreter §29 (2) BetrVG
die gesamte JAV mit/ ohne Stimmrecht §§ 60 und 67 BetrVG
die Schwerbehindertenvertretung (§32 BetrVG)
der Arbeitgeber (evtl. begleitet durch Vertreter des AG-Verbandes)§29(4)
Ein Beschwerdeführer aus der Belegschaft (§85 BetrVG)
Vertreter der Gewerkschaft (§31 BetrVG)
Sachverständige (§80 (2) BetrVG)
Auskunftspersonen (§80 (2) BetrVG)